Was ist Zeitarbeit?
Zeitarbeit oder wie man auch sagt: Arbeitnehmerüber- lassung (AÜ), lässt sich als eine Art Dreiecksverhältnis zwischen einem Zeitarbeitsunternehmen, einem Zeitarbeiter und einem Entleihunternehmen beschreiben. Also die gewerbsmäßige Überlassung von Mitarbeitern.
Das Zeitarbeitsunternehmen überlässt seinen Arbeitnehmer einem dritten Unternehmen zur Arbeitsleistung. Der Arbeitsvertrag (Leiharbeitsvertrag) wird zwischen dem Zeitarbeitsunternehmen und dem Zeitarbeiter geschlossen, damit übernimmt das Unternehmen alle üblichen Arbeitgeberpflichten.
Das Zeitarbeitsunternehmen überlässt dann im Rahmen eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages den Zeitarbeiter einem Entleihunternehmen. Der Überlassungsvertrag regelt die Dauer der Überlassung, Kosten und sonstige Modalitäten.
Zwischen dem Entleihunternehmen und dem Leiharbeiter existiert kein Vertrag.
Das Entleihunternehmen hat gegenüber dem Leiharbeiter ein aufgabenbezogenes Weisungsrecht, dem der Leiharbeiter zu folgen hat.